Wenn Sie sich im Hotel, Gästehaus, Campingplatz oder in einer Ferienwohnung anmelden, sind Sie automatisch auch bei der Polizei angemeldet, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Sie in einer Unterkunft untergebracht sind, die nicht für den Tourismus kategorisiert ist, ist der Eigentümer dieser Unterkunft verpflichtet, Sie innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Tourismusverband oder bei der Polizei anzumelden. Bürger der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft benötigen zur Beantragung eines Aufenthalts einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Drittstaatsangehörige unbedingt einen Reisepass.
Die Mitgliedsstatten der Europäischen Union (EU) haben am 8. Dezember 2022 einstimmig den Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum ab dem 1. Januar 2023 genehmigt.
Der Schengen-Raum ermöglicht es über 400 Millionen Menschen, frei zwischen Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Grenzkontrollen zu durchlaufen.
Der Beitritt Istriens/Kroatiens in das System des Schengen-Raums kennzeichnet die Abschaffung von Grenzkontrollen zwischen Kroatien und 22 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie vier Staaten außerhalb der EU: Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Die Reise innerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums wird ab dem 1. Januar 2023 ohne Grenzkontrollen an Grenzübergängen des Festlands und des Seeweges abgewickelt, während Kontrollen in Flughäfen noch bis zum 26. März 2023 durchgeführt werden.
Die Einreise nach Kroatien aus Ländern, die nicht dem Schengen-Raum angehören, ist bei Vorlage eines Personalausweises, eines gültigen Reisepasses oder eines gültigen Visums möglich.
Touristen können bis zu 3 Monaten in der Republik Kroatien verweilen.
Ausländer, welche für den Eintritt in die Republik Kroatien kein Visum benötigen, können in der Republik Kroatien maximal 90 Tage im Zeitraum von 180 Tagen verweilen, beginnend vom Tag des ersten Eintritts.
Generell gilt, dass Bürger aus europäischen Ländern, unabhängig davon, ob ihre Länder EU-Mitgliedstaaten sind oder nicht, kein Visum für die Einreise nach Kroatien benötigen. Die einzigen Ausnahmen sind die Russische Föderation, Weißrussland und die Republik Türkei. Staatsbürger eines Großteils von Nicht-EU-Ländern werden wahrscheinlich ein Visum gemäß den Abkommen Kroatiens mit ihrem Heimatland einholen müssen.
Eine Übersicht des Visumsystems, welches zwischen Kroatien und anderen Ländern gilt, ist beim Außenministerium auf der Internetseite zugängig:
» Visa requirements overview
Die Zollvorschriften der Republik Kroatien sind mit den Vorschriften der Länder der Europäischen Union konform.
Reisende oder Touristen haben beim Eintritt in die Republik Kroatien das Recht zum Einbringen von persönlichem Gepäck, einschließlich Proviant, Medikamenten, Waffen und andere Gegenständen im Einklang mit den Zollvorschriften.
Detaillierte Richtlinien beziehungsweise Benachrichtigungen über das Einbringen einzelner Gegenstände, Pflanzen und Tiere in die Republik Kroatien können auf den Internetseiten der Zollbehörde des Finanzministeriums gefunden werden: www.carina.gov.hr.
Die Beförderung von Heimtieren über die Staatsgrenzen ist nur gegen Vorzeigen eines tierärztlichen Zeugnisses über den guten Gesundheitszustand des Tieres erlaubt.
Der EU-Heimtierausweis ist ein Dokument nach einheitlichem Muster, das eine Beschreibung des Heimtiers enthält, wie auch den Mikrochip-Code oder die tätowierte Kennzeichnung, sowie Angaben über erfolgte Tollwutschutzimpfungen und Kontaktinformationen des Tierhalters oder des Tierarztes, der den Ausweis ausgestellt hat. Heimtierausweise werden von behördlich ermächtigten Tierärzten für Hunde, Katzen oder Frettchen ausgestellt. Der Heimtierausweis gilt lebenslang, solange die regelmäßige Tollwutimpfung Ihres Heimtieres gültig ist.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land oder Nicht-EU-Gebiet einreisen, müssen Sie eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung mit einem Sichtvermerk eines Amtstierarztes des Ausgangslandes vorweisen können, die nicht früher als 10 Tage vor der Ankunft des Tieres in der EU ausgestellt wurde. Die Bescheinigung gilt für Reisen zwischen EU-Ländern für einen Zeitraum von vier Monaten ab diesem Datum oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung, je nachdem, was zuerst abläuft.
Genaue Information:
»» Reisen mit Haustieren und anderen Tieren in der EU
Die Republik Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 Mitglied der Eurozone, was bedeutet, dass der Euro (€) die neue offizielle Währung und das legale Zahlungsmittel ist.
Euro ist die gemeinsame Währung der Europäischen Union und eines der Hauptsymbole der europäischen Integration.
Kroatien wurde mit der Einführung des Euro zum 20. Mitgliedsstaat der Eurozone.
Die doppelte Preisangabe in Kroatien, beziehungsweise die gleichzeitige Kennzeichnung der Preise in Euro und Kuna ist bis Ende 2023 verpflichtend.
economy-finance.ec.europa.eu/euro/euro-coins-and-notes_de
Falls Sie unsere Stammgäste sind und noch Kuna bei sich haben, keine Sorge:
Geldscheine und Münzen können Sie während des gesamten Jahres 2023 und ohne Gebühr zum fixen Wechselkurz umtauschen:
Die Anzahl der Geldscheine und Münzen, welche kostenlos umgetauscht werden können, ist auf höchstens 100 begrenzt. Bei einer Transaktion können auch mehr als 100 Kuna Geldscheine und Münzen umgetauscht werden, aber mit einer möglichen Gebühr
Ab dem 1. Januar 2024 kann man Bargeld in Kuna für Bargeld in Euro nur in der Kroatischen Nationalbank (HNB) umtauschen können, und zwar Geldscheine ohne zeitliche Begrenzung und Münzen bis Ende 2025.
www.hnb.hr/en/currency
GMT plus eine Stunde im Winter und GMT plus zwei Stunden im Sommer.
Die elektrische Spannung des Stromnetzes ist 220 V, Frequenz 50 Hz, so dass Besucher aus den USA einen Transformator und jene aus GB einen Adapter für das europäische Stromnetz benutzen müssen, damit sie ihre elektrischen Geräte gebrauchen können.
01.01. Neujahr
06.01. Heilige drei Könige
09.04. Oster
10.04. Ostermontag, der erste Tag nach Ostern
01.05. Tag der Arbeit
30.05. Staatsfeiertag
08.06. Fronleichnam - Hochfest des Leibes und Blutes Christi, 60 Tage nach Ostern oder der neunte Donnerstag nach Ostern
22.06. Tag des antifaschistischen Kampfes
05.08. Tag des Sieges und Danksagung an das Vaterland und Tag der kroatischen Verteidiger
15.08. Maria Himmelsfahrt
01.11. Allerheiligen
18.11. Tag der Erinnerung an den Heimatkrieg
25.12. Weihnachten
26.12. Stefanstag
Während der nationalen Feiertage sind alle öffentlichen Gebäude geschlossen
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